Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftbedingungen der Forschungsgruppe Wissenschaft im Management - nachfolgend "FWiM" genannt - :
  1. Geltung dieser Geschäftsbedingungen
    1. Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; Geschäftsbedingungen des Vertragspartners finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
    2. Die einzelnen Bestimmungen unserer Geschäftsbedingungen gelten jeweils gemäß ihrem Inhalt gegenüber Verbrauchern und Unternehmern im Sinne von § 310 BGB.
    3. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vereinbarungen und Verträge mit dem Vertragspartner.

  2. Regelung für Bewerber, die Proband werden möchten
    1. Bevor eine Anmeldung als Proband erfolgen kann, muss FWiM das Anforderungsprofil eines Forschungsprogramms mit dem Ist-Zustand des jeweiligen Unternehmens abgeglichen haben.
    2. Die Überprüfung des Anforderungsprofils nimmt in der Regel einen ganzen Tag in Anspruch und erfordert die Anwesenheit aller Geschäftsführer.
    3. Der Prüfungstermin ist für den Bewerber mit keinerlei Kosten oder Verpflichtungen verbunden und kann auf Wunsch im Hause von FWiM oder auch bei ihm vor Ort stattfinden. Nur wenn der Prüfungstermin nicht bei FWiM, sondern bei dem Bewerber vor Ort stattfinden soll, hat der Bewerber 1 Übernachtung für den FWiM-Mitarbeiter zu übernehmen und sich an seinen Auslagen für die An- und Abreise mit € 0,40 pro Km zu beteiligen.
    4. Die Durchführung eines Prüfungstermins hat nicht automatisch die Aufnahme des Bewerbers als Proband zur Folge. Sowohl FWiM als auch der Bewerber können im Ergebnis des Prüfungstermins eine Aufnahme als Proband nach freiem, eigenem Ermessen ablehnen.

  3. Regelung für Probanden der Kategorie 1
    1. Unternehmen, die sich der Wissenschaft zur Verfügung stellen und die Forschungsarbeiten der FWiM unterstützen, werden Probanden genannt.
    2. Probanden, die gemäß Einschätzung der FWiM nach althergebrachten oder auch gar keinen Managementmethoden arbeiten und die dies auch beibehalten wollen, gehören der Kategorie 1 an, welche noch mal in Kategorie 1.1, 1.2 oder 1.3 unterteilt ist.
    3. Die Aufnahme eines Probanden in die Kategorie 1 bedarf einer schriftlichen Anmeldung auf einem offiziellen Vordruck der FWiM sowie einer gesonderten schriftlichen Zustimmung der FWiM-Geschäftsleitung. Ohne diese schriftliche Zustimmung ist das Unternehmen/der Antragsteller kein Proband der FWiM.
    4. Probanden erhalten die auf der Internetseite von FWiM für ihre Kategorie aufgeführte Aufwandsentschädigung. Vereinbarte Aufwandsentschädigungen für Probanden werden jährlich im Nachhinein ausgezahlt. Eine unterjährige Auszahlung muss mit der FWiM-Geschäftsleitung schriftlich vereinbart werden und ist dann jeweils mit einem zwölftel zum 30. des Folgemonats möglich. Der Anspruch auf Aufwandsentschädigung entfällt komplett, sobald die Pflichten und Mitteilungspflichten mehr als einmal nicht vollständig oder nicht fristgemäß erfüllt werden.
    5. Zu den Mitteilungspflichten eines Probanden an FWiM gehört die vollständige und wahrheitsgemäße Ausfüllung und Einsendung von per Post oder Mail erhaltener Fragebögen innerhalb von vier Wochen ab Eingang. Externen wird kein Zugriff auf die erhaltenen Angaben ermöglicht. Die unternehmens- und personenbezogenen Daten eines Probanden dürfen von FWiM dauerhaft gespeichert werden. FWiM unterliegt dabei der absoluten Schweigepflicht und darf lediglich hinreichend anonymisierte Daten im Rahmen von Statistiken und/oder Forschungsarbeiten veröffentlichen. Anderweitige Veröffentlichungen sind FWiM untersagt. Probanden der Kategorie 1.2 und 1.3 haben FWiM darüber hinaus einen Arbeitsraum und einen Besprechungsraum für Forschung, Ausbildung und/oder Workshops zur Verfügung zu stellen, deren Größe und Verfügbarkeit bei Vertragsabschluß festgelegt werden.
    6. Probanden der Kategorie 1 dürfen das Coaching der FWiM nicht in Anspruch nehmen.

  4. Regelung für Probanden der Kategorie 2
    1. Unternehmen, die sich der Wissenschaft zur Verfügung stellen und die Forschungsarbeiten der FWiM unterstützen, werden Probanden genannt.
    2. Probanden, die ihr Management auf modernste wissenschaftliche Erkenntnisse aufbauen möchten und dazu eine offizielle Coaching-Maßnahme der FWiM gebucht haben, gehören der Kategorie 2 an, welche noch mal in Kategorie 2.1, 2.2, 2.3 oder 2.4 unterteilt ist.
    3. Die Aufnahme eines Probanden in die Kategorie 2 bedarf einer schriftlichen Anmeldung auf einem offiziellen Vordruck der FWiM sowie einer gesonderten Anmeldung auf einem offiziellen Vordruck der FWiM für eine Coaching-Maßnahme. Liegen der FWiM beide Anmeldungen vollständig und ohne Sondervereinbarungen vor, so ist damit die Aufnahme als Proband der Kategorie 2 automatisch genehmigt.
    4. Probanden erhalten ab dem zweiten Monat die auf der Internetseite von FWiM für ihre Kategorie aufgeführte Aufwandsentschädigung. Vereinbarte Aufwandsentschädigungen für Probanden werden jährlich im Nachhinein ausgezahlt. Probanden der Kategorie 2 können eine unterjährige Auszahlung erhalten, die dann jeweils mit einem zwölftel zum 30. des Folgemonats erfolgt. Der Anspruch auf Aufwandsentschädigung entfällt komplett, sobald die Pflichten und Mitteilungspflichten mehr als einmal nicht vollständig oder nicht fristgemäß erfüllt werden. Probanden der Kategorie 2, die die Maßnahmen "Persönliches Coaching", "Persönliches vor Ort Coaching" oder "F+E Coaching" in Anspruch nehmen, haben darüber hinaus nur dann Anspruch auf die vereinbarte Aufwandsentschädigung, wenn die für die Coaching-Maßnahme vereinbarte Aufnahmegebühr sowie die folgenden Monatsgebühren jeweils fristgemäß und in voller Höhe bei FWiM eingegangen sind. Ist dies nicht der Fall oder werden, ganz gleich aus welchem Grunde, Ermäßigungen gewährt oder Rückzahlungen geleistet, besteht kein Anspruch auf Aufwandsentschädigung und/oder Auszahlung, Teilauszahlung und/oder unterjährige Auszahlung. Bereits empfangene Aufwandsentschädigungen sind in einem solchen Fall zurückzuzahlen. Fällt die Aufwandsentschädigung weg, darf der Proband seine Mitteilungspflicht gegenüber FWiM einstellen.
    5. Zu den Mitteilungspflichten eines Probanden an FWiM gehört die vollständige und wahrheitsgemäße Ausfüllung und Einsendung von per Post oder Mail erhaltener Fragebögen innerhalb von vier Wochen ab Eingang. Externen wird kein Zugriff auf die erhaltenen Angaben ermöglicht. Die unternehmens- und personenbezogenen Daten eines Probanden dürfen von FWiM dauerhaft gespeichert werden. FWiM unterliegt dabei der absoluten Schweigepflicht und darf lediglich hinreichend anonymisierte Daten im Rahmen von Statistiken und/oder Forschungsarbeiten veröffentlichen. Anderweitige Veröffentlichungen sind FWiM untersagt. Probanden der Kategorie 2.2 haben FWiM darüber hinaus einen Arbeitsraum und einen Besprechungsraum für Forschung, Ausbildung und/oder Workshops zur Verfügung zu stellen, deren Größe und Verfügbarkeit bei Vertragsabschluß festgelegt werden.

  5. Regelung für Coaching-Maßnahmen und sonstige Leistungen
    1. Mit der schriftlichen Anmeldung durch den Vertragspartner kommt der Vertrag zwischen uns und dem Vertragspartner zustande. Man nennt das auch "eine Maßnahme wurde gebucht". Dabei ist es unerheblich, ob die Anmeldung per Internet, Email, Fax oder Post bei uns eingegangen ist. Nur von den üblichen Anmeldevordrucken oder der Gebührenordnung abweichende Regelungen ! müssen zuvor von der Geschäftsleitung schriftlich bestätigt werden.
    2. Die in der Anmeldung angekreuzte Maßnahme beinhaltet jeweils das komplette auf der Internetseite von FWiM veröffentlichte Leistungsspektrum zu dieser Maßnahme sowie alle Arbeits- und Übungsmaterialien. Mit der Anmeldung ist die auf dieser Internetseite aufgeführte Gebühr für die angekreuzte Maßnahme zzgl. MwSt. zu entrichten. Bei den Maßnahmen "Persönliches Coaching", "Persönliches vor Ort Coaching" und "F+E Coaching" sind mit Anmeldung die Aufnahmegebühr und die erste Monatsgebühr zu entrichten und die folgenden Monatsgebühren jeweils am 30. eines Kalendermonats für den Folgemonat. Die in Zusammenhang mit einer beantragten Maßnahme entstehenden Spesen bzw. Auslagen trägt der Vertragspartner. Dies bezieht sich insbesondere, aber nicht ausschließlich, auf die Reise-, Übernachtungs-, Verpflegungskosten sowie Internet-, Telefon- und/oder Providerkosten im Rahmen einer Audio-/Videokonferenz. Bei den Reisekosten werden für Pkw/Motorrad und Öffentliche Verkehrsmittel (z.B. Bahn) € 0,40 pro Km berechnet. Bei steigenden Kosten (Ausgangspunkt: Februar 2007) darf die Kilometerpauschale im entsprechenden prozentualen Verhältnis angepasst werden. Sonstige Reisekosten sind gegen Nachweis zu erstatten. FWiM kann einen angemessenen Vorschuss auf Spesen und Auslagen verlangen.
    3. Alle Coaching-Maßnahmen ("Persönliches Coaching", "Persönliches vor Ort Coaching", "F+E Coaching") werden im Haus von FWiM oder an einem von FWiM genannten Veranstaltungsort oder u.U. auch mittels Multimedia in Form von Workshops und Einzelgesprächen durchgeführt. Teilnahmeberechtigt ist ausschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses amtierende Geschäftsführer des Vertragspartners bzw. bei dessen Ausscheiden sein Nachfolger. Bei Einzelunternehmen ist ausschließlich der Inhaber teilnahmeberechtigt. Sind Geschäftführer/Inhaber wegen Krankheit oder Unfall für länger als 2 Wochen in ihrem Unternehmen nicht anwesend, so kann in dieser Zeit eine Führungskraft als Ersatz teilnehmen. Sind Geschäftsführer/Inhaber anwesend, dürfen sie auf Wunsch bis zu zwei Mitarbeiter ihrer Wahl mitbringen. Ort und Termine werden per eMail zugesandt oder auf der Internetseite von FWiM veröffentlicht. FWiM kann geschäftsübliche, aber auch so genannte "Randzeiten" für Workshops und Einzelgespräche festlegen, um eine regelmäßige Teilnahme zu ermöglichen. "Randzeiten" können in sehr frühen Morgen- oder auch sehr späten Abendstunden liegen. Die Maßnahmen "Persönliches vor Ort Coaching" und "F+E Coaching" erfolgen darüber hinaus auch persönlich vor Ort. Um die Kosten allseitig so niedrig wie möglich zu halten, wird hier wenn machbar der Durchführung mittels Multimedia der Vorzug gegeben. Die Form der Durchführung und die zeitliche Bemessung liegen jedoch im freien Ermessen von FWiM. Im Sinne des Coaching-Prozesses sind FWiM auch unangemeldete Besuche vor Ort möglich. Aus organisatorischen Gründen muss der Vertragspartner die Teilnahme an Workshops und Einzelgesprächen spätestens vier Arbeitstage vor Beginn per Email anmelden. Erfolgt die Anmeldung nicht fristgemäß, darf die Teilnahme verweigert werden. Muss FWiM auf Grund der vorliegenden Anmeldungen umstrukturieren (z.B. die Zusammenstellung verändern oder einen größeren oder kleineren Raum als ursprünglich geplant organisieren), darf FWiM den per eMail mitgeteilten oder auf der Internetseite veröffentlichten Veranstaltungsort ändern. In einem solchen Fall erhält der Vertragspartner schnellstmöglich, spätestens am Vortag, eine Benachrichtigung per Email. Nimmt ein Vertragspartner bereits zum dritten Mal trotz Anmeldung an einem Workshop oder Einzelgespräch nicht teil, so hat er für jede Nichtteilnahme eine Stornogebühr in Höhe von € 100,- zu entrichten.
    4. Da die Maßnahmen "Persönliches Coaching", "Persönliches vor Ort Coaching" und "F+E Coaching" einen Prozess darstellen, haben diese Maßnahmen eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten und können mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende der Mindestlaufzeit gekündigt werden. Wird der Vertrag nicht zu diesem Zeitpunkt gekündigt, verlängert er sich jeweils um weitere zwölf Monate, wenn er nicht mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende eines jeweiligen Verlängerungszeitraums gekündigt wird. Während des gesamten ersten Monats der Vertragslaufzeit hat der Vertragspartner ein Sonderkündigungsrecht zum Ende des ersten Monats. Eine Kündigung ist schriftlich per Einschreiben zu erklären und kann nicht durch elektronische Form ersetzt werden.

  6. Schlussbestimmungen
    1. FWiM ist weltanschaulich, parteipolitisch und konfessionell neutral. Alle Mitarbeiter der FWiM haben eidesstattlich versichert, dass sie weder Mitglied, Mitarbeiter noch Sympathisant der Scientology-Kirche oder denen nahe stehender Organisationen sind. Gleiches gilt für rechtsradikale oder Gewalt lehrende Organisationen. FWiM erwartet auch von einem Vertragspartner, solchen Organisationen weder anzugehören noch sie zu unterstützen.
    2. Zwischen den Vertragspartnern besteht ein Dienstvertrag. Die Haftung von FWiM beschränkt sich auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz.
    3. Gegenstand des Dienstvertrags ist die vereinbarte, in der jeweils aktuellen Leistungsbeschreibung und in diesen Geschäftsbedingungen näher beschriebene Maßnahme und nicht die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolges, die Erlangung von Finanzierungen bzw. öffentlicher Gelder, die Abdeckung aller wissenschaftlichen Erkenntnisse, die Rechts- und/oder Steuerberatung oder die Erstellung von Gutachten oder anderen Werken.
    4. FWiM setzt Wissenschaft für das Management in praktische Vorgehens- und Verfahrensweisen um. Die Grundlage bilden neurowissenschaftliche Erkenntnisse sowie allgemeiner und persönlicher Determinismus und Kausalitätsforschung. Auf ihnen bauen die interdisziplinären Determinismus-Forschungen sowie die humanwissenschaftlichen und metaphysischen Forschungen und Studien der FWiM auf. FWiM legt dazu eigene Forschungsprogramme auf. Wo immer von Wissenschaft, Erkenntnissen, Lehre etc. die Rede ist, versteht FWiM darunter immer nur einen kleinen Teilaspekt des Ganzen und ganz bewusst auch die ggf. nur von Einzelnen vertretenen Auffassungen oder Arbeitshypothesen. Wissenschaft und Forschung unterliegen einem ständigen Veränderungsprozess - sie leben von neuen Erkenntnissen, die zunächst oft Außenseitermeinungen darstellen. Der Vertragspartner muss sich daher darauf einstellen, dass die FWiM nicht "gängige" oder "allgemein anerkannte" Erkenntnisse lehrt.
    5. FWiM kann sich zur Durchführung aller Arbeiten sachverständiger Mitarbeiter oder Unterauftragnehmer bedienen.
    6. FWiM ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus einem Vertragsverhältnis auf einen Dritten zu übertragen, sofern sie sicherstellt, dass der Dritte seine Verpflichtungen aus diesem Vertragsverhältnis unverändert und ohne zeitliche Unterbrechung weiter erfüllt. Der Vertragspartner stimmt schon jetzt einer solchen Übertragung zu.
    7. Ist der Vertragspartner Kaufmann im Sinne des HGBs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist Gerichtsstand für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis der Sitz von FWiM oder nach unserer Wahl auch der Sitz des Vertragspartners.
    8. Um einem Vertragspartner augenblicklich Hilfestellung geben zu können und um für ihn nationale und internationale Verbindungen und Kontakte herstellen und Synergieeffekte nutzen zu können, können die unternehmens- und personenbezogenen Daten eines Vertragspartners von FWiM dauerhaft gespeichert werden. Externen wird kein Zugriff auf diese Daten ermöglicht. Der Vertragspartner, nicht ein Proband, kann der Datenspeicherung jederzeit schriftlich widersprechen. FWiM unterliegt der absoluten Schweigepflicht und darf lediglich die Einschätzungen des Vertragspartners über Leistungen/Angebote von FWiM in Auszügen veröffentlichen. Anderweitige Veröffentlichungen sind FWiM untersagt.
    9. FWiM ist berechtigt, bereits festgelegte Termine aus wichtigem Grund abzusagen - insbesondere bei Erkrankung des zugeordneten Coaches/Mitarbeiters oder bei Ereignissen höherer Gewalt. Der Vertragspartner kann daraus keine Ansprüche irgendwelcher Art gegen FWiM ableiten. FWiM ist in einem solchen Fall verpflichtet, sobald organisatorisch machbar, einen Ersatztermin zu nennen.
    10. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Vertragspartner einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg der unwirksamen möglichst nahe kommt. Sollten sich Interpretationsmöglichkeiten oder Widersprüche zwischen diesen AGB und anderen Veröffentlichungen oder Aussagen der FWiM ergeben, so sind ausschließlich die AGB gültig.
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